Hier hatte ich ja schon über die KFZ-Steuererhöhung und meinen Einspruch dagegen berichtet. Heute kam Post vom Finanzamt.
Ergebnis: Der Viano ist jetzt doch kein PKW, sondern ein Wohnmobil. Damit sinkt die jährliche Steuer von 339 auf 290€
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Bleibt aber noch das Problem mit der rückwirkenden Steuererhöhung.
Nachdem ich das gelesen habe und einen guten Text hier gefunden hatte, beglücke ich mein Finanzamt mit folgenden Widerspruch:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legen wir form- und fristgerecht Widerspruch ein gegen den oben genannten Steuerbescheid. Den Widerspruch begründen wir wie folgt. Das dieser rückwirkenden Steuererhebung zu Grunde liegende Gesetz ist nach meiner Rechtsauffassung Grundgesetzwidrig, da es nach über 1 Jahr Steuern erhöht und nachfordert, die vor dem 1.1.2006 für mich als Bürger absolut nicht erkennbar waren. Es verletzt damit den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben und greift in unzulässiger Weise in meine persönliche Planung auf Grund der geltenden Gesetzeslage, die zum 1.1.2006 vorgeherrscht hat, ein. Es stellt somit zumindest einen nach Art. 14 GG unzulässigen, weil nachträglichen (15 Monate zurück) Eingriff in mein Eigentum (Eigentumsrechte) dar. Diese persönliche Planung über mein Eigentum wäre möglicher Weise anders ausgefallen (z.B. Verkauf), wenn für mich bereits zum 1.1.2006 erkennbar gewesen wäre, dass derartige, rückwirkende Forderungen aus meinem Eigentum in der genannten Höhe auf mich heute, 19.4.2007 also 15 Monate später, als Steuerpflichtigen zukommen. Für eine Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs wären wir Ihnen sehr dankbar. Leider wurde das bei meinem Einspruch vom 31.03.2007 versäumt. mit freundlichen Grüßen