KFZSteuer

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Fortsetzungsroman KFZ-Steuer

Hier hatte ich ja schon über die KFZ-Steuererhöhung und meinen Einspruch dagegen berichtet. Heute kam Post vom Finanzamt.

Ergebnis: Der Viano ist jetzt doch kein PKW, sondern ein Wohnmobil. Damit sinkt die jährliche Steuer von 339 auf 290€Cool.

Bleibt aber noch das Problem mit der rückwirkenden Steuererhöhung.

Nachdem ich das gelesen habe und einen guten Text hier gefunden hatte, beglücke ich mein Finanzamt mit folgenden Widerspruch:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir form- und fristgerecht Widerspruch ein gegen den oben genannten Steuerbescheid.

Den Widerspruch begründen wir wie folgt.

Das dieser rückwirkenden Steuererhebung zu Grunde liegende Gesetz ist nach meiner Rechtsauffassung Grundgesetzwidrig, da es nach über 1 Jahr Steuern erhöht und nachfordert, die vor dem 1.1.2006 für mich als Bürger absolut nicht erkennbar waren.

Es verletzt damit den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben und greift in unzulässiger Weise in meine persönliche Planung auf Grund der geltenden Gesetzeslage, die zum 1.1.2006 vorgeherrscht hat, ein. Es stellt somit zumindest einen nach Art. 14 GG unzulässigen, weil nachträglichen (15 Monate zurück) Eingriff in mein Eigentum (Eigentumsrechte) dar.

Diese persönliche Planung über mein Eigentum wäre möglicher Weise anders ausgefallen (z.B. Verkauf), wenn für mich bereits zum 1.1.2006 erkennbar gewesen wäre, dass derartige, rückwirkende Forderungen aus meinem Eigentum in der genannten Höhe auf mich heute, 19.4.2007 also 15 Monate später, als Steuerpflichtigen zukommen.

Für eine Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs wären wir Ihnen sehr dankbar. Leider wurde das bei meinem Einspruch vom 31.03.2007 versäumt.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Stichwort: Finanzamt, KFZSteuer, Steuer, Viano Marco Polo

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Große Freude, Brief vom Finanzamt bekommen :-(

Mein Finanzamt hat mir gestern mitgeteilt, das sich meine KFZ-Steuer verdoppelt und das auch noch rückwirkend...

Mein Auto ist jetzt aus Sicht des Finanzamts ein stinknormaler Personenkraftwagen, nur dumm, das habe ich noch gar nicht bemerkt.

Natürlich holte ich mir gleich einen der zuständigen Beamten ans Telefon und habe mir erklären lassen, wie diese wundersame Umwandlung geschehen konnte.

Hier die Textfassung:

Die Steuer für Ihr Fahrzeug ändert sich nach § 9 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz ab 01.01.2006 (Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006, BGBl. I Seite 3344).


Die steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz setzt voraus, dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum. Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen. Falls Sie Ihrem Finanzamt den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können, kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart Wohnmobil erfolgen.

Nur komisch, alles das trifft zu. Aber da habe ich nicht mit den zuständigen Programmierern gerechnet. Die haben messerscharf geschlussfolgert, das man in einem Auto mit 1.98m Höhe nicht 1.70m Stehhöhe haben kann. Scheinbar haben diese Berufskollegen noch nie was von einem Hochdach gehört Beschämt.

Nun wurde ich von meinem Finanzamt gebeten, mein Auto (mit hochgeklappten Dach) abzulichten und diese Fotos mitsamt wohlformulierten Einspruch einzureichen. Ich hasse diesen Schreibkram.

Was lerne ich daraus: Ich muss nicht nur meine eigenen Programmierfehler ausbaden Cool

 

Stichwort: Finanzamt, KFZSteuer, Steuer, Viano Marco Polo

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